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LinkedIn-Beitrag vom 31. August 2026

Dr. Christof Schürmann

Ein Autor soll den Vergleich aus seinem Kapitel streichen, der die Sache am besten erklärt.

Der Vergleich ist gut. Er gehört nur jemand anderem. Die Quelle, aus der es stammt, steht nicht mehr zur Verfügung, und mit ihr geht der Vergleich.

Warum sie weg ist, spielt für die Reparatur keine Rolle. Ein Rechtestreit, ein zurückgezogenes Einverständnis, ein Werk, das vom Markt geht. Zu klären ist allein, was jetzt aus dem Text muss.

Die Antwort fällt enger aus als befürchtet und weiter als erwartet.

Enger, weil Fakten niemandem gehören. Dass Insulin die Fettverbrennung bremst, steht in jedem Lehrbuch. Daran hat niemand ein Recht, egal wer es zuerst aufgeschrieben hat.

Weiter, weil der Schutz über die Sätze hinausreicht. Er umfasst auch den Weg durch den Stoff: welches Beispiel zuerst kommt, welcher Vergleich die Sache erklärt, in welcher Reihenfolge die Einwände abgeräumt werden.

Daraus werden drei Fälle. Gesichertes Wissen bleibt. Eine Deutung, die jemand einer bekannten Tatsache gegeben hat, braucht eine unabhängige Quelle; findet sich eine, bleibt auch die Deutung. Ein Vergleich dagegen, eine Formel, eine Zuspitzung, die von einer bestimmten Person stammt, muss raus, und an ihre Stelle etwas Eigenes.

Nur der dritte Fall tut wirklich weh, und er trifft ausgerechnet die besten Stellen. An Zahlen erinnert sich niemand, an Vergleiche schon.

Was hilft, entsteht lange vorher. Der Gedankengang eines Fachbuchs steht meist schon in Notizen von vor der ersten Manuskriptzeile. Wer die aufhebt, hat den Nachweis, den man hinterher nicht mehr führen kann.

Welchen Vergleich in Ihrem Manuskript könnten Sie nicht ersetzen, ohne dass das Kapitel darunter leidet?

Methodische Einordnung, keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation: Fachanwalt einschalten.

#Sachbuch

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