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LinkedIn-Beitrag vom 19. August 2026

Dr. Christof Schürmann

Schritt sechs von sieben in meinem Quellencheck hält fest, warum ein Satz so dasteht.

Sitze ich mit einem Autor über seinem medizinischen Sachbuchkapitel, wird den ganzen Tag an einzelnen fachlichen Aussagen entschieden: die bleibt, die wird eingeschränkt, die fliegt raus, die formulieren wir neu. Ein fertiger Satz trägt den Grund dafür nicht mit sich. Am nächsten Morgen steht er da, und warum er so lautet, weiß nur, wer es aufgeschrieben hat.

Der Quellencheck, den ich vor dem Lektorat über jedes Kapitel laufen lasse, hat sieben Schritte. Vier davon hängen an eine Aussage die Quelle: Typ, eindeutige Kennung, Fundstelle, Belegstatus. Schritt sechs fragt nach dem Grund für die Entscheidung. Ich notiere je Aussage, was mit ihr geschah und warum. Angelegt hatte ich das Feld allein dafür, dass der Text fachlich belastbar bleibt.

Erst später fiel mir auf, dass dasselbe Feld eine zweite Frage beantwortet. Urheberrecht und KI-Verordnung stellen sie mit verschiedenen Worten, aber gemeint ist dieselbe: ob der menschliche Eingriff substanziell war. Genau das steht in Feld sechs, wenn man es führt. Der Nachweis fällt beim fachlichen Arbeiten ab, ohne dass man ihn dafür anlegt.

Ausdrücklich vorsichtig gesagt: Das Feld erzeugt keinen Schutz und keine Freistellung. Es macht nur sichtbar, was im Streitfall überhaupt zu bewerten wäre. Und es ist die Antwort auf den Verdacht, den eine Markierung im Text auslöst.

Ich führe es nicht wegen des Streitfalls, sondern weil ein begründeter Text der belastbarere ist.

An welcher Stelle Ihres Arbeitsablaufs halten Sie den Grund für eine redaktionelle Entscheidung fest, damit er nicht am nächsten Morgen verschwunden ist?

Methodische Einordnung, keine Rechtsberatung. Zur rechtlichen Bewertung Ihres Falls gehört ein Fachanwalt.

#Sachbuch

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