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LinkedIn-Beitrag vom 5. Mai 2026

Dr. Christof Schürmann

Die Vertragsklausel war eindeutig. Trotzdem wollte der Dienstleister seine Verzögerung auf uns abwälzen.

Vorgestern erlebte ich mit einer Gesundheitsorganisation eine lehrreiche Situation: Der externe Content-Partner für Patientenbroschüren war drei Wochen im Verzug. Grund? Interne Umstrukturierung. Und plötzlich sollten WIR die Zusatzkosten für die Express-Übersetzung tragen.

Im Tal des operativen Chaos hätten wir kapituliert. E-Mail-Ping-Pong, juristische Diskussionen, am Ende frustriert nachgegeben. Kennt jeder Verlagsleiter: „Ist halt so, Hauptsache es wird fertig.”

Aber auf dem Weg zur Berghütten-Klarheit stellte ich die entscheidende Frage an meinen KI-Agenten: „Kann ein Dienstleister interne Probleme als Grund nutzen, um vertragliche Nachteile auf den Auftraggeber abzuwälzen?”

Die KI lieferte einen ersten Hinweis: „Grundsätzlich scheinen interne Umstellungen kein gültiger Grund für Vertragsabweichungen zu sein.” Ein interessanter Ansatzpunkt, aber natürlich keine Rechtsberatung.

In der Berghütte angekommen: Diese erste Orientierung gab mir Mut. Ich kontaktierte unseren Vertragsanwalt, der die Einschätzung bestätigte und präzisierte. Mit dieser fundierten Basis konnte ich selbstbewusst verhandeln.

Das ist echte kreative Kontrolle: KI-Agenten liefern erste Orientierung in Sekunden. Human-in-the-Loop bedeutet hier: Die rechtliche Prüfung bleibt beim Juristen, aber ich habe einen Ausgangspunkt für die Verhandlung.

Wie geht ihr mit Dienstleistern um, die ihre Verzögerungen auf euch abwälzen wollen?

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