Beim Nachdenken über eine Kapitelfassung landete ich bei einem Fotografen und seinem Lehrling.
Gegen ein Manuskript, an dem ein Sprachmodell mitschreibt, kommt ein Einwand: Wer das Ergebnis nicht selbst steuert, schafft nichts Eigenes, das geschützt wäre. Das klingt zwingend, solange man das Schöpferische an der Ausführung festmacht. Der Autor entscheidet über Aufbau, Auswahl, Gewichtung und Verwerfen, und trotzdem soll darin keine Schöpfung liegen.
Der Fotograf diktiert seinem Lehrling alles: Motiv, Ausschnitt, Blende, Belichtungszeit. Der Lehrling betätigt auf genaue Anweisung nur den Auslöser, und niemand spricht dem Fotografen das Bild ab. Was der Fotograf vorher festgelegt hatte, war die Schöpfung, und der Lehrling war das Werkzeug. Ein knapper Auftrag hätte das nicht getragen, erst die durchgearbeitete Festlegung tut es.
Die Hand des Lehrlings zittert. Machte man die Schöpfung daran fest, wäre der ruhige Handwerker der schlechtere Künstler. Ob die Abweichung aus einer Hand oder aus einem Modell kommt, ändert am Ort der Schöpfung nichts.
Auf ein Kapitel gelesen: Die Schöpfung sitzt nicht darin, ob jeder Satz von Hand getippt wurde, sondern ob Aufbau und Verwerfung die Entscheidungen eines Kopfes tragen. Diese Festlegungen halte ich fest, wenn ich ein Buchprojekt betreue.
Als Rechtsargument taugt das nicht, es beschreibt nur, was an der Zurechnung befremdet. Juristen halten sie aus guten Gründen eng, gegen maschinelle Massenware. Für Fließtext ist ohnehin nicht geklärt, ab wann ein Text als eigene Schöpfung gilt, denn die bekannten Entscheidungen betreffen Grafik und Bild, nicht das Manuskript.
An welcher Ihrer Festlegungen ließe sich in acht Monaten noch zeigen, dass die Entscheidung Ihre war?
Keine Rechtsberatung, nur Methode. Den Fall klärt ein Fachanwalt.
#Urheberrecht